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Radarüberwachung auf Gemeindestraßen – ein Beitrag zur Verkehrssicherheit

30. August 2015

Radarüberwachung auf Gemeindestraßen – ein Beitrag zur Verkehrssicherheit

Seit fast zehn Jahren beschäftigt das Thema der Radarüberwachung von Gemeindestraßen die Österreichischen Gemeinden. Im Juli 2008 hat die Datenschutzkommission Radarüberwachung durch Gemeinden für unzulässig erklärt. Bisher kam es zu einigen rechtlichen Auseinandersetzungen vor dem Verwaltungsgerichtshof und der Datenschutzkommission.

Die Gemeinden in Österreich sind Straßenhalter und betreiben das längste Straßennetz. Auf den Gemeindestraßen gibt es nach wie vor keine Geschwindigkeitsüberwachung. Jeder gelernte Österreicher weiß jedoch, dass Vorschriften nur dann Geltung haben, wenn sie auch überwacht werden. Dies ist umso bedauerlicher, da die Statistiken belegen, dass eine hohe Anzahl von Verkehrsunfällen mit Personenschaden auf überhöhter Geschwindigkeit im Orstgebiet zurückzuführen ist.

Die Bürgermeister sind mit Klagen der Bewohner, dass in Siedlungsstraßen zu schnell gefahren wird und vor Kindergärten, Spielplätzen und Volksschulen die 30 km/h Beschränkungen nie eingehalten werden, konfrontiert. Aufgrund der oben erklärten Nicht-Zuständigkeit sind ihnen jedoch die Hände gebunden.

Der Gemeindebund hat die im Nationalrat und Bundesrat vertretenen Bürgermeister und Klubobleute um eine entsprechende Initiative des Parlaments ersucht. Die Gemeinden fordern eine Gesetzesnovelle der Straßenverkehrsordnung, um den Gemeinden die Überwachung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu ermöglichen. Dabei geht es nicht um ein Muss, sondern um die rechtliche Möglichkeit vor allem bei Kindergärten, Schulen und Spielplätzen die Geschwindigkeiten zu überwachen. Dies würde die Verkehrssicherheit der Fußgänger und vor allem die Sicherheit unserer Kinder auf den Gemeindestraßen erhöhen.

(Kommentar von Walter Leiss, Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes, Zeitschrift Kommunal – gekürzte Fassung)

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